PV-Anlage in Fürstenfeldbruck anmelden: Stadtwerke, Fristen, Ablauf
Fürstenfeldbruck hat eine Besonderheit, die vielen Bauherren nicht bewusst ist: Das Stromnetz gehört hier nicht einem überregionalen Konzern, sondern den Stadtwerken – und zwar nicht nur in der Stadt selbst, sondern in einer ganzen Reihe umliegender Gemeinden. Für die Anmeldung Ihrer Anlage ist das der entscheidende Punkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck betreiben das Netz in FFB und zahlreichen Umlandgemeinden.
- Für die Anmeldung ist der Netzbetreiber zuständig, nicht Ihr Stromtarif-Anbieter.
- Die Stadtwerke bieten ein Online-Portal für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen.
- Nach Inbetriebnahme ist die Anlage binnen eines Monats im Marktstammdatenregister einzutragen.
- In Germering ist dagegen Energienetze Bayern zuständig – die Zuständigkeit endet an Gemeindegrenzen.
Wer ist zuständig – und warum das hier variiert
Der Verteilnetzbetreiber ist das Unternehmen, dem die Leitungen in Ihrer Straße gehören. Im Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Landschaft gemischt: Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck versorgen das Netzgebiet der Stadt und mehrerer Umlandgemeinden mit rund 80.000 Einwohnern. In anderen Gemeinden des Landkreises sind andere Netzbetreiber zuständig – in Germering etwa Energienetze Bayern.
Die Zuständigkeit hängt also an Ihrer Adresse, nicht am Landkreis. Wer in Emmering wohnt, hat unter Umständen einen anderen Ansprechpartner als jemand in Maisach.
Unabhängig davon ist Ihr Stromtarif-Anbieter für den Netzanschluss nicht zuständig. Sie können den Lieferanten frei wechseln, ohne dass sich am Netzanschluss oder an der Einspeisung etwas ändert.
Im Zweifel finden Sie den zuständigen Netzbetreiber auf der Stromrechnung oder am Zählerschrank. Wir klären das vor Projektbeginn.
Anmeldung über das Portal der Stadtwerke
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck stellen für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen ein Online-Anschlussportal bereit. Dort werden die technischen Daten der geplanten Anlage eingereicht – Modulleistung, Wechselrichtertyp, geplanter Inbetriebnahmezeitpunkt und die ausführende Elektrofachkraft.
Wichtig ist die Reihenfolge: Das Netzanschlussbegehren gehört vor die Montage. Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz die geplante Einspeiseleistung an dieser Stelle aufnehmen kann, und macht gegebenenfalls technische Vorgaben.
Erst nach der Zusage wird montiert. Die Inbetriebnahme erfolgt durch eine im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft, die das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.
- 1. Netzanschlussbegehren mit technischen Daten einreichen
- 2. Zusage und technische Vorgaben abwarten
- 3. Montage und Inbetriebnahme durch eingetragene Fachkraft
- 4. Registrierung im Marktstammdatenregister binnen eines Monats
Marktstammdatenregister nicht vergessen
Zusätzlich zur Anmeldung beim Netzbetreiber muss jede Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden – bundesweit, unabhängig von der Größe und auch dann, wenn kein Strom eingespeist wird.
Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Wird sie versäumt, kann die Einspeisevergütung zurückgehalten werden, bis der Eintrag nachgeholt ist. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt online.
Auch Speicher und Balkonkraftwerke sind eintragungspflichtig, für letztere gilt ein vereinfachtes Verfahren.
Was wir übernehmen
Netzanmeldung, Abstimmung der technischen Vorgaben, Inbetriebnahmeprotokoll und der Eintrag im Marktstammdatenregister gehören bei uns zum Auftrag. Sie unterschreiben eine Vollmacht, um den Rest kümmern wir uns.
Ist der vorhandene Zähler nicht rückspeisefähig, koordinieren wir zusätzlich den Zählertausch mit dem Messstellenbetreiber, damit die Inbetriebnahme nicht daran hängen bleibt.
Häufige Fragen
Wer ist in Fürstenfeldbruck der Netzbetreiber?
Für Fürstenfeldbruck und mehrere Umlandgemeinden betreiben die Stadtwerke Fürstenfeldbruck das Stromnetz. In anderen Gemeinden des Landkreises – etwa Germering – sind andere Netzbetreiber zuständig.
Wie melde ich die Anlage bei den Stadtwerken an?
Über das Online-Anschlussportal der Stadtwerke werden die technischen Daten der geplanten Anlage eingereicht. Das muss vor der Montage geschehen.
Gilt die Anmeldepflicht auch ohne Einspeisung?
Ja. Anmeldung beim Netzbetreiber und Eintrag im Marktstammdatenregister sind unabhängig davon Pflicht, ob Sie einspeisen oder allen Strom selbst verbrauchen.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Für dachparallele Anlagen auf Wohngebäuden in der Regel nicht – sie sind in Bayern meist verfahrensfrei. Bei Denkmalschutz gelten Sonderregeln.
Wie lange dauert das Verfahren?
Von der Anmeldung bis zur Freigabe vergehen üblicherweise einige Wochen. Wir reichen früh ein, damit die Zusage zum Montagetermin vorliegt.
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