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BRIAN Solar
Mehrfamilienhaus

Solarstrom im Mehrfamilienhaus: Mieterstrom und gemeinschaftliche Versorgung

6 Min. LesezeitBRIAN Solar Ratgeber

Auf Einfamilienhäusern ist Photovoltaik längst Standard. Auf Mehrfamilienhäusern liegt dagegen viel Fläche brach – nicht aus technischen Gründen, sondern weil die Verteilung des Stroms auf mehrere Parteien lange kompliziert war. Inzwischen gibt es dafür zwei gangbare Modelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der einfachste Einstieg ist die Versorgung des Allgemeinstroms.
  • Mieterstrom liefert Solarstrom direkt an die Mietparteien, mit Förderzuschlag, aber hohem Verwaltungsaufwand.
  • Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist der schlankere neuere Weg ohne Lieferantenpflichten.
  • Für WEG-Objekte braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
  • Die Zählerstruktur entscheidet über Aufwand und Kosten.

Der einfachste Anfang: Allgemeinstrom

Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Tiefgaragentor, Heizungspumpen, Lüftung – jedes Mehrfamilienhaus hat einen Allgemeinstromverbrauch, der über einen eigenen Zähler läuft und rund um die Uhr anfällt.

Diesen Verbrauch mit der eigenen Anlage zu decken, ist rechtlich unkompliziert: Es gibt nur einen Abnehmer, keine Lieferbeziehung zu Dritten und keine besonderen Pflichten. Für viele Objekte ist das der pragmatische Einstieg.

Der Nachteil: Der Allgemeinstrom macht meist nur einen kleinen Teil des Gesamtverbrauchs aus. Ein großes Dach lässt sich damit nicht ausnutzen, der Überschuss geht ins Netz.

Mieterstrom: Vollversorgung mit Aufwand

Beim Mieterstrommodell liefert der Anlagenbetreiber den Solarstrom direkt an die Mietparteien. Diese sparen gegenüber dem regulären Netztarif, der Betreiber erhält zusätzlich einen gesetzlichen Mieterstromzuschlag für den gelieferten Strom.

Der Haken liegt in den Pflichten: Wer Mieterstrom anbietet, wird zum Stromlieferanten – mit Abrechnung, Meldepflichten, Vertragsgestaltung und der Notwendigkeit, auch Reststrom aus dem Netz zu beschaffen, wenn die Sonne nicht scheint. Für einzelne Objekte ist das viel Verwaltung; viele Eigentümer geben das an Dienstleister ab, was einen Teil der Marge kostet.

Mieterstrom rechnet sich daher vor allem bei größeren Objekten oder wenn mehrere Gebäude gebündelt werden.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: der schlankere Weg

Neuer und deutlich einfacher ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Hier wird der erzeugte Strom nach einem vorab festgelegten Schlüssel auf die teilnehmenden Wohneinheiten verteilt, ohne dass der Betreiber zum Vollversorger wird.

Jede Partei behält ihren eigenen Stromliefervertrag für den Reststrom und bezieht lediglich den Solaranteil aus dem Gebäude. Das reduziert die Pflichten erheblich – kein Mieterstromzuschlag, dafür aber auch kaum Verwaltungslast.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist das oft der praktikablere Weg, weil er sich näher an der bestehenden Struktur bewegt und leichter zu beschließen ist.

  • Allgemeinstrom: einfachster Einstieg, begrenzte Menge
  • Mieterstrom: höchster Nutzen, höchster Aufwand
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: guter Kompromiss
  • Kombination mit Ladeinfrastruktur meist sinnvoll

Was vorab geklärt werden muss

Bei Eigentümergemeinschaften steht der Beschluss am Anfang. Die Installation einer gemeinschaftlichen Anlage und die Verteilung des Stroms müssen von der Gemeinschaft getragen werden – ohne diesen Schritt beginnt kein Projekt.

Technisch entscheidet die Zählerstruktur über den Aufwand. Liegen alle Zähler an einem zentralen Platz, ist die Umsetzung deutlich einfacher als bei verteilten Zählerschränken in mehreren Treppenhäusern.

Wir sehen uns die Zählerstruktur und die Verbrauchsdaten an, bevor über Modelle gesprochen wird. Aus der Struktur ergibt sich meist von selbst, welcher Weg für Ihr Objekt trägt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?

Bei Mieterstrom wird der Betreiber zum Stromlieferanten mit allen Pflichten, erhält dafür aber einen Zuschlag. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird nur der Solaranteil verteilt, jede Partei behält ihren eigenen Liefervertrag für den Reststrom.

Lohnt sich eine Anlage nur für den Allgemeinstrom?

Als Einstieg ja, weil sie rechtlich unkompliziert ist. Ein großes Dach lässt sich damit allerdings nicht ausnutzen, weil der Allgemeinstrom meist nur einen kleinen Teil des Verbrauchs ausmacht.

Braucht eine WEG einen Beschluss?

Ja. Installation und Stromverteilung betreffen das Gemeinschaftseigentum und müssen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden.

Können Mieter zur Teilnahme verpflichtet werden?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig; Mieter dürfen ihren Stromanbieter frei wählen. Die Modelle sind so gebaut, dass Nichtteilnahme möglich bleibt.

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